Seit Juni 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft.
Dieses Gesetz regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden wollen. Eine hinweisgebende Person, die einen Missstand beim Schwäbischen Bildungszentrum Irsee (Eigenbetrieb des Bezirks Schwaben) aufdeckt, darf keine Repressalien erfahren. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet öffentliche und private Organisationen dazu, einen sicheren, vertraulichen Meldekanal für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber einzurichten.
Mit Unterstützung des Dienstleisters GKDS (Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH, Abteilung HG, Hansastr. 12-16, 80686 München) wurde beim Bezirk Schwaben und seinem Eigenbetrieb Schwäbisches Bildungszentrum Irsee ein interner Meldeweg eingerichtet.
Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, klicken Sie auf den Link unten. Sie gelangen auf die Website unseres Dienstleisters GKDS, der den Meldeweg, online oder auch postalisch, zur Verfügung stellt.
Meldungen dürfen von Personen in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit abgegeben werden. Dabei handelt es sich um:
Hinweise können auch von Personen abgegeben werden, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, von denen sie im Rahmen eines inzwischen beendeten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben.
Anmerkung: Der Dienstleister GKDS leitet die abgegebenen Meldungen weiter an den Compliance-Beauftragten des Bezirks Schwaben. Sollte ein Hinweis an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden müssen, ist der Bezirk Schwaben verpflichtet, den Namen der hinweisgebenden Person an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben, da die hinweisgebende Person gegebenenfalls als Zeuge geladen wird.
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